Vor dem Streichen steht die Prüfung des Vertrags. Relevant sind Formulierungen zu Schönheitsreparaturen, Endrenovierung und starren oder flexiblen Fristen. Flexible Klauseln, die auf den tatsächlichen Zustand abstellen, können wirksam sein. Starre Fristen ohne Rücksicht auf Abnutzung sind es nicht. Ebenso unwirksam: die Pflicht, bei Auszug immer komplett neu zu streichen. Wer unsicher ist, sollte den Vertrag prüfen lassen, bevor Farbe gekauft wird.
Wer Ausgleichsmasse verarbeitet, muss die Verarbeitungszeit ernst nehmen. Angerührte Masse zieht schnell an, deshalb nur so viel anrühren, wie in etwa zwanzig Minuten verarbeitet werden kann. Gießen, mit einer Zahnspachtel verteilen und mit einer Stachelwalze entlüften. Trocknungszeiten hängen von Schichtdicke und Raumklima ab und stehen auf dem Gebinde – zu früh belegte Flächen sind ein klassischer Fehler und führen zu Rissen im Fugenbild.
Beim Auszug entscheidet nicht das Gefühl, sondern der Zustand der Wände bei Übergabe. Grundsätzlich gilt: Wer die Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss beim Auszug in der Regel nicht streichen. Wer sie renoviert übernommen hat, ist zur Rückgabe im ähnlichen Zustand verpflichtet. Entscheidend sind Mietvertrag, Übergabeprotokoll und die tatsächliche Abnutzung. Starre Fristen wie „alle drei Jahre streichen” sind seit Jahren unwirksam, wenn sie unabhängig vom tatsächlichen Bedarf gelten.
Ein typischer Fehler ist, einfach über die Nasen zu streichen. Das deckt nicht, weil die Erhebung Schatten wirft, und nach dem Trocknen ist der Fleck wieder sichtbar. Besser: erst glätten, dann grundieren und erst danach farblich angleichen. Bei stark saugenden Untergründen vorher mit einer verdünnten Grundierung arbeiten, sonst entsteht ein Rand, der wie ein Rahmen wirkt.
Für die Angleichung reicht meist ein kleiner Pinsel oder eine Schaumstoffrolle. Wichtig ist, dass die Farbe zum vorhandenen Anstrich passt – gleicher Glanzgrad, gleiche Verdünnung. Der häufigste Fehler ist, fleckig zu tupfen. Stattdessen die Stelle großzügig überstreichen und die Ränder auslaufen lassen. Bei größeren Flächen lohnt es sich, bis zur nächsten Kante oder Ecke zu gehen, dann fällt die Reparatur nicht auf.
Wann Spachteln reicht und wann der Untergrund neu muss Kleine Senken und Unebenheiten bis etwa fünf Millimeter lassen sich mit selbstnivellierender Ausgleichsmasse auffüllen. Vorher Grundierung auftragen, sonst verbrennt die Masse und wird bröselig. Bei größeren Höhenunterschieden oder holprigen alten Fliesen hilft nur eines: alte Beläge entfernen, Untergrund anschleifen und neu aufbauen. Lose Stellen klopfen und abstemmen. Risse mit Reparaturmörtel schließen, damit sie sich nicht in die neue Fliesenschicht übertragen.
Ein unebener Untergrund ist der häufigste Grund, warum Fliesen nach Monaten Risse bekommen oder hohl klingen. Bevor die erste Fliese gesetzt wird, muss klar sein, wie stark die Unebenheiten sind und ob sie sich mit Ausgleichsmasse beheben lassen oder ob der Untergrund grundlegend bearbeitet werden muss. Zwei Meter Richtlatte auflegen und an mehreren Stellen prüfen: Abweichungen über drei Millimeter pro Meter sind zu viel für direktes Verkleben. Auch Feuchtigkeit messen – ein Zementestrich darf je nach Aufbau nicht mehr als zwei bis vier Prozent Restfeuchte haben, sonst löst sich später der Kleber.
Wenn die Farbe bereits hart ist: So rettest du die Wand Bei ausgehärteter Dispersionsfarbe auf glatten Untergründen lässt sich der Läufer oft mit einem Kunststoffschaber oder einer Rasierklinge flach abheben. Die Klinge in einem sehr flachen Winkel führen und nur die oberste Schicht abtragen. Danach die Stelle mit feinem Schleifpapier leicht anschleifen, damit die neue Farbe hält. Vorsicht bei Strukturputz oder Raufaser: Hier reißt man schnell die Struktur auf, und der Fleck wird größer statt kleiner.
Sandender Putz und kreidende Farbe sehen auf den ersten Blick unterschiedlich aus, haben aber dieselbe Ursache: Der Untergrund ist nicht mehr in der Lage, eine nachfolgende Beschichtung zu tragen. Sandender Putz verliert oberflächlich Körner, weil das Bindemittel im Putz durch Witterung, Salze oder falsche Vorbehandlung abgebaut wurde. Kreidende Farbe pulverisiert, weil das Bindemittel der Farbe zerstört ist und Pigmente frei auf der Wand liegen. In beiden Fällen hält keine neue Schicht, egal wie hochwertig sie ist.
Was zählt: Abnutzung statt Kalender Maßgeblich ist der tatsächliche Zustand. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Verfärbungen, Bohrlöcher oder matte Stellen muss man nicht beseitigen. Anders sieht es bei starken Verschmutzungen, Rauchniederschlag, großflächigen Schäden oder ungewöhnlichen Farben aus. Wer Wände in kräftigem Blau oder Rot gestrichen hat, muss in der Regel in einer neutralen, deckenden Farbe überstreichen. Als neutral gelten helle Töne wie Weiß oder ein heller Ton, der zur Wohnung passt. Flecken, die durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind, müssen entfernt werden.
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